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Verkehrsrecht aktuell: Todesfall im illegalen Autorennen sind gleich fahrlässige Tötung |
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Schon gewusst?
Drei Zahlen funktionieren in der ganzen EU, nämlich die 112. Der Notruf gilt in ganz Europa, nur weiß das keiner!
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Recht und Gesetz
Neues Urteil zum Thema Alkohol vom OLG Bamberg:
Atemmessung reicht, weg ist der Lappen!
Urteil Atemalkoholmessung
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Neues Urteil zu illegalen Autorennen: wenn bei diesen ein Mensch zu Tode kommt, entspricht laut dem Bundesgerichtshof ein Todesfall bei einem illegalen Autorennen der fahrlässigen Tötung – und diese wird mit bis zu fünf Gefängnis geahndet! Damit wurde ein altes Urteil egalisiert, welches nur den Strafbestand der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs sah.
23.11.2009 - Konkret ging es um zwei Angeklagte, die in einem Porsche Carrera und einem VW Golf auf der B33 Stuttgart – Koblenz ein illegales Autorennen mit Todesfall fuhren. Bei 200 km/h kam der Golf bei einem Überholmanöver von der Fahrbahn ab und überschlug sich – der Beifahrer überlebte nicht.
Das LG Konstanz verurteilte die beiden Fahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu jeweils 18 Monate Bewährung. Staatsanwaltschaft und die Mutter des verunglückten Beifahrers legten jedoch Revision beim BGH ein und das urteilte härter.
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Die Richter im Karlsruher BGH sahen nicht nur den Vorsatz der Gefährdung des Straßenverkehrs, sondern auch den der fahrlässigen Tötung durch das illegale Autorennen. Für das Urteil selbst allerdings verwies der BGH den Fall zurück an das LG Karlsruhe. Hier werden die beiden Fahrer jetzt wohl deutlich härter bestraft werden als nur mit Bewährung.
Ob diese nämlich Bestand haben kann, liege laut der Richter des BGH auch an der Generalprävention des entsprechenden Falles. Dies wiederum bedeutet, wie die Gesellschaft diesen Fall sehe und auch, wie ein Urteil vor der Nachahmung abschrecken würde – etwa durch härtere Strafen.
Aktenzeichen: 4 StR 328/08
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