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Führerschein: Unterlagen für die Fahrschule |
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Schon gewusst?
Drei Zahlen funktionieren in der ganzen EU, nämlich die 112. Der Notruf gilt in ganz Europa, nur weiß das keiner!
mehr...
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Recht und Gesetz
Neues Urteil zum Thema Alkohol vom OLG Bamberg:
Atemmessung reicht, weg ist der Lappen!
Urteil Atemalkoholmessung
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Unterlagen, die man (und frau) für den Führerschein braucht |
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Typisch Deutschland geht es gerade beim Führerschein nicht ohne Bürokratie, wobei die bei einem (späteren) offiziellen Dokument wie eben dem Führerschein dann doch durchaus sinnvoll ist.
Egal, ist eine gute Fahrschule gefunden, wird es erst einmal formell - ohne bestimmte Unterlagen geht beim Führerschein nix. Viele (gute) Fahrschulen übernehmen sogar die nötigen Behördengänge, so dass man lediglich seine Unterlagen für den Führerschein bei seiner Fahrschule einreicht, ohne selbst von Amt zu Amt hetzen zu müssen. Wer hingegen diesen Service bei seiner Fahrschule nicht bekommt, muss selbst zur zuständigen Behörde und einen “Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis” stellen, wie das so schön im Amtsdeutsch heißt.
Genauer stellt man diesen Antrag - wenn es denn nicht die Fahrschule für einen erledigt - beim zuständigen Landesamt oder Rathaus. Wenn Deine Fahrschule diesen Service schon nicht bietet, wird sie Dir zumindest die richtige Anlaufstelle nennen können, da dies je nach Bundesland und Landkreis unterschiedlich ist. Viele Behörden bieten das nötige Formular sogar online an, ein bissel googeln hilft schnell weiter...
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Nötige Unterlagen für den Führerschein |
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Was Du sicher neben dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis benötigst, sind zudem folgende Dinge:
- Personalausweis, Pass oder Geburtsurkunde - aktuelles Lichtbild - Sehtest von Optiker oder Augenarzt (max. zwei Jahre alt) - Nachweis Lebensrettende Maßnahmen oder Erste Hilfe
Für die Fahrerlaubnisklassen C und D braucht es zudem noch: - ärztliches Attest (Klasse C und D) - betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 FeV (Klasse D)
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Vor allem die Teilnahme an einem Kurs zu Lebensrettenden Maßnahmen oder Erste Hilfe ist in Deutschland Pflicht, hat aber natürlich ihr Gutes, wenn es gilt, im Notfall Leben zu retten. Entsprechende Kurse führen beispielsweise das DRK oder andere zugelassene Stellen durch, welche nach einer kleinen Prüfung auch sofort die nötige Urkunde ausstellen.
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