Achtung Fahranfänger: Wer den Führerschein auf Probe besitzt, für den gilt das Bußgeld für unerlaubte Handy Nutzung bzw. das Handyverbot als Verkehrsdelikt Katalog B! Anders als bei einem Verkehrsdelikt Katalog A dürfen hier zwei Delikte begangen werden, bevor ein Aufbauseminar - ASF - angeordnet wird bzw. bei unbelehrbaren Wiederholungstätern gar die MPU droht.
Bußgelder & Bußgeldkatalog Stand 01.02.2009
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