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Achtung Fahranfänger: Wer den Führerschein auf Probe besitzt, für den gilt das Bußgeld Autobahn als Verkehrsdelikt Katalog A! Die Folge ist ein Aufbauseminar - ASF - und bei unbelehrbaren Wiederholungstätern gar die MPU, zudem verlängert sich die Probezeit.
Randnotiz: Bei “grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen” Fehlverhalten auf der Autobahn (Wenden, Rückwärtsfahren, Benutzung der falschen Fahrtrichtung) drohen 7 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, Geld- oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre sowie der Führerscheinentzug, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer oder deren Hab und Gut (ab einem gewissen Wert) gefährdet werden - das gilt zudem selbst für den bloßen Versuch!
Bußgelder & Bußgeldkatalog Stand 01.02.2009
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